Bürger der genannten Ortsteile können unter Einhaltung der Förderrichtlinie eine finanzielle Zuwendung in den folgenden Kategorien erhalten:

1. Kleinmaßnahmen im Haushaltsbereich

2. Maßnahmen Gebäude

2.1. Ziel 1: Verringerung des Wärmeenergieverbrauchs

2.2. Ziel 2: Wärmeenergieerzeugung mit erneuerbaren Energien

2.3. Ziel 3: Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Gemeinde Rietschen. Die Bergbaukoordinatorinnen stehen allen Bürgern für weitere Informationen zur Fördermaßnahme zur Verfügung (Tel. 035772/ 421 20).