Bürger der genannten Ortsteile können unter Einhaltung der Förderrichtlinie eine finanzielle Zuwendung in den folgenden Kategorien erhalten:
1. Kleinmaßnahmen im Haushaltsbereich
2. Maßnahmen Gebäude
2.1. Ziel 1: Verringerung des Wärmeenergieverbrauchs
2.2. Ziel 2: Wärmeenergieerzeugung mit erneuerbaren Energien
2.3. Ziel 3: Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Gemeinde Rietschen. Die Bergbaukoordinatorinnen stehen allen Bürgern für weitere Informationen zur Fördermaßnahme zur Verfügung (Tel. 035772/ 421 20).