Abriss Hinter- und Nebengebäude Dorfstraße 43 in Daubitz


Nach einer Bestandsaufnahme erschien es der Gemeinde Rietschen finanziell unmöglich, das gesamte Objekt dauerhaft zu erhalten. Nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgte 2016 eine Notsicherung des Hauptgebäudes. Das Hauptgebäude ist ein Kulturdenkmal im Sinne §2 SächsDSchG und stammt aus der Zeit um 1900. Für das Hinter- und Nebengebäude erhielt die Gemeinde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abriss.

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Zur Durchführung des Abbruchs der Hinter- und Nebengebäude Dorfstraße 43 erhielt die Gemeinde Rietschen die Zusage einer Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014). Nach öffentlicher Ausschreibung konnte die Leistung vergeben werden und es erfolgt zurzeit die Umsetzung der Maßnahme.


Mit dem Abriss entstehen auf dem hinteren Bereich des Grundstücks Freiflächen, die als Grünanlage, Park, Garten oder Spielplatz genutzt werden könnten. Damit eröffnen sich neue Nutzungsmöglichkeiten für das Hauptgebäude. Ein Sanierungsbedarf besteht damit nur noch für dieses Gebäudes und wäre in einem finanziell vertretbaren Rahmen durchführbar. Der Erhalt des Gesamtkomplexes als Kulturdenkmals kann damit gesichert werden. Das Gebäude könnte wieder zu einem ortsprägenden Objekt werden und wesentliche das Ortsbild bereichern.