Vergabe Planungsleistung Los 1 und Los 2 für Projekt: Umbau der Theaterscheune Erlichthof Rietschen
17.11.2023
Projekt: Umbau der Theaterscheune Erlichthof Rietschen, Nutzungserweiterung (Toilettenanlage, Küche, barrierefrei)
Vergabe
Planungsleistung
Los 1 Leistungsphase 5 bis 9, Los 2 Brandschutzkonzept
Öffentlicher Auftraggeber
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Gemeinde Rietschen
Forsthausweg 2, 02956 Rietschen
post@rietschen.de
Telefon: +49 35772 421 22
Fax: +49 35772 421 27
Ansprechpartner: Frau Thielsch
Auftraggeber: Gemeinde Rietschen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörde
Haupttätigkeit des Auftraggebers: allgemeine öffentliche Verwaltung
Vergabeart: |
Öffentliche Ausschreibung nach VgV |
Aufteilung in Lose: | Los 1 und 2, Die Auftragsvergabe von Los 2 erfolgt nur im Zusammenhang mit Los 1. |
Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. | |
Nebenangebote sind nicht zugelassen. | |
Maßgebliche Vorschriften: | VgV |
Ablauf der Angebotsfrist: | 29.11.2023, 14:00 Uhr |
Eröffnungstermin: | 29.11.2023, 14:00 Uhr, Gemeinde Rietschen |
Auftragsbezeichnung: | Los 1 Planungsleistung Umbau Theaterscheune LP 5-9 Los 2 Brandschutzkonzept Theaterscheune |
Leistungsbeschreibung: | zum Download |
Zuschlagskriterien: | Preis |
Rückfragen zur Angebotserstellung: | nur schriftlich über bau@rietschen.de |
Auftragsbeginn: | 12.12.2023 |
Bindefrist: | 29.01.2024 |
Ausführungszeitraum: | 12/2023 bis 11/2024 |
Zuständige Stelle für Rechtsbehelf-/ Nachprüfverfahren: | Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de |
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben, mit der Kennzeichnung: „Planungsleistung Theaterscheune Los 1 und Los 2“ bis Ablauf der Angebotsfrist am 29.11.2023, 14:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, in 02956 Rietschen einzureichen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben analog der Leistungsbeschreibung mit Unterschrift und Firmenstempel
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung zur Eignung (Anlage 1 – ausgefülltes und unterzeichnetes Formular)
Zur Wahrung der Frist zählt der Eingang bei der Gemeindeverwaltung Rietschen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen.