Vergabe Ingenieur- und Planungsleistung: Ingenieurleistung für Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 2-9 für das Vorhaben Sanierung Wasserkammer 1 Reinwasserbehälter Wasserwerk Rietschen
06.11.2024
Öffentlicher Auftraggeber
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Gemeinde RietschenAnschrift: Forsthausweg 2, 02956 Rietschen
E-Mail: post@rietschen.de
Telefon: +49 35772 421 21
Fax: +49 35772 421 27
Ansprechpartner: Frau VoigtAuftraggeber: Gemeinde Rietschen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörde
Haupttätigkeit des Auftraggebers: allgemeine öffentliche Verwaltung
Vergabeart: |
Öffentliche Ausschreibung |
Aufteilung in Lose: |
nein |
Nebenangebote |
sind nicht zugelassen |
Maßgebliche Vorschriften: |
HOAI 2021 |
Ablauf der Angebotsfrist: |
18.11.2024, 09:00 Uhr |
Auftragsbezeichnung: |
Ingenieurleistung Sanierung Wasserkammer 1 Reinwasserbehälter Wasserwerk Rietschen |
Honorarzone: |
III (HOAI: § 44) |
Kostenrahmen, Bausumme: |
Anrechenbare Kosten gemäß Kostenschätzung: 200.000 EUR |
Leistungsbeschreibung: |
Die Gemeinde Rietschen beabsichtigt zeitnah die Sanierung der Wasserkammer 1 Reinwasserbehälter im Wasserwerk der Gemeinde Rietschen. Gegenstand der Vergabe ist die Planungs- und Ingenieurleistung nach § 44 HOAI. Die Leistungen des Auftragnehmers sollen die Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe sowie Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung umfassen. Das Honorar für die Grundleistungen wird nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6 und 42/46 HOAI auf der Grundlage der Kostenschätzung bzw. -berechnung ermittelt. Die Abrechnung der örtlichen Bauüberwachung erfolgt auf der Grundlage der Kostenfeststellung. Umbau-/Modernisierungszuschlag und Nebenkosten sind anzugeben. Zudem sind die besonderen Leistungen nach Anlage 12 HOAI 2021 (zu §43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) einzubeziehen. Deren Abrechnung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend Aufwand auf Nachweis. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 10 der AVB müssen mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden betragen. |
Bemerkungen: Die Baumaßnahme ist in einem Zug durchzuführen, beginnend ab 2024.
Der Auftragnehmer hat zu beachten:
- Die baurechtlichen, wasserrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen.
- Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
- Wenn benötigt, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
- Das Kommunale Vergabehandbuch und Vergaberichtlinien des Auftraggebers.
- Die Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber bzw. Auflagen in Bewilligungsbescheiden.
Die Beauftragung kann stufenweise erfolgen.
Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind die Fachbehörden des Landkreises Görlitz zu beteiligen. Rechnungen von Behörden für Zustimmungen, Genehmigungen und Prüfungen werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Leistungen durch Dritte werden nach Prüfung und Bestätigung durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber beauftragt und abgerechnet. Die Projektunterlagen sind 4-fach (Vorplanung nur 2-fach, Mehrfertigung für Genehmigungsplanung auf Abruf zum Nachweis) in Papierform und 1-fach digital an den Auftraggeber auszuliefern.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben, mit der Kennzeichnung: „Ingenieurleistung Sanierung Wasserkammer 1 Reinwasserbehälter Wasserwerk Rietschen“ bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 18.11.2024, 09:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, in 02956 Rietschen einzureichen. Zur Wahrung der Frist zählt der Eingang bei der Gemeindeverwaltung Rietschen. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber während der Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.