Flächennutzungsplan
Die Bestimmungen des Baugesetzbuches § 1 BauGB i.V.m. § 204 Abs.2 BauGB sind Grundlage zum Aufstellungsbeschluss eines Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen mit den Gemeinden Rietschen (sorbisch Rěčicy) und Kreba-Neudorf (sorbisch Chrjebja-Nowa Wjes), welcher gemäß § 41 Abs.1 Satz 1 SächsKomZG und § 2 Abs.1 BauGB durch den Gemeinschaftsausschuss der VWG und durch die erfüllende Gemeinde zu fassen ist.
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen wurde am 03.07.2007 durch den Gemeinderat der Gemeinde Rietschen und am 29.04.2013 durch den Gemeinderat Kreba-Neudorf beschlossen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für die Gemeinde Rietschen und der Gemeinde Kreba-Neudorf liegt ein Teilflächennutzungsplan im Entwurf mit Stand vom 17.12.2012 vor.
Entwurf Teilflächennutzungsplan, vom 17.12.2012
Teil A – Planzeichnung:
Karte A1 – TFNP Teilfläche Rietschen
Karte A2 – TFNP Teilfläche Kreba- Neudorf
Beiplan 1 – Bergbauberechtigungen und Altbergbau Altlastenstandorte / Archäologische Denkmale
Beiplan 2 – Tourismuskarte / überregionale Reit-, Rad- und Wanderwege
Beiplan 3 – ausgewiesene Schutzgebiete
Beiplan 4 – Ergebnisse der Waldfunktionskartierung u. Waldmehrungsplanung sächs. Forstamt
Beiplan 5 – Ergebnisse der Biotopkartierung Sachsen, Forst- und Offenlandbiotope
Teil B – Begründung:
Begründung zum TFNP der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen
Teil C – Umweltbericht:
Umweltbericht zum TFNP der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen
Abbildung 1 – Teilfläche Rietschen und Nieder Prauske W1, SO1, SO4
Abbildung 2 – Teilfläche Teicha W2, G1
Abbildung 3 – Teilfläche Hammerstadt, Neuliebel G2, G3
Abbildung 4 – Teilfläche westlich Neuliebel G4, SO1, SO3
Abbildung 5 – Teilfläche Kreba-Neudorf W3, W4, W5, G5, G6, G7