Kommunalwahlen
Wahlhelfer gesucht
Bewerben Sie sich als Wahlhelfer/in direkt schriftlich oder auch telefonisch bei uns in der Gemeinde!
Frau Hoffmann, Tel. 035772 42113, E-Mail: ch@rietschen.de
Welche Voraussetzungen gibt es?
WahIvorstandsmitglied in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder Wahlberechtigte werden (mindestens 18 Jahre alt, deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit).
Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?
• Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
• Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
• Ausgabe der Stimmzettel, Vermerk der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
• Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
• Auszählung der Stimmzettel und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Der Wahlvorstand setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
• Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (hat den Vorsitz)
• stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
• Schriftführerin oder Schriftführer
• stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
• Beisitzerinnen oder Beisitzer
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um alles für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten" gearbeitet. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor. Die Auszählung beginnt für alle Wahlvorstände um 18:00 Uhr. An der Auszählung nehmen alle Wahlvorstandsmitglieder teil.
Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Sie erhalten Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung an. Für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter erfolgt eine ausführliche Schulung.
Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Als Dankeschön erhalten Sie als Entschädigung das Erfrischungsgeld. Ebenso werden für die Einsatzzeit kostenlos Getränke und Speisen zur Verfügung gestellt.
Statistik
Die Ergebnisse der vorangegangenen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in der Gemeinde Rietschen können Sie beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen recherchieren.
Zum Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen: https://www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_2.htm oder https://wahlen.sachsen.de/