Aktuelles
Antrag auf Erstattung von Feuerwehrverdienstausfall ab sofort online möglich
20.01.2021
Im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG in Kraft. Es besagt, dass die Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 zusätzlich auch elektronisch bereitgestellt werden müssen. Den ersten Schritt ist die Gemeinde Rietschen bereits gegangen: Gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA wurde der Online-Antragsassistent „Feuerwehrverdienstausfall“ eingerichtet und freigeschaltet.
Über das Portal des Freistaates Sachsen „Amt24“ können Sie ab sofort diesen Antrag online ausfüllen und per Mausklick an die Gemeinde Rietschen senden.
>> hier geht es zum Antrag bei Amt24