26.01.2021
Veröffentlichung des Landkreises Görlitz, Untere Naturschutzbehörde - Information zu den im Biotopverzeichnis des Landkreises Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG aktuell erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Gebiet der Gemeinde Rietschen
Gemäß § 21 Abs. 7 SächsNatSchG ist der Landkreis Görlitz als Untere Naturschutzbehörde zur schriftlichen Information zu dem aktuellen Stand des Biotopverzeichnisses verpflichtet. Aufgrund der großen Anzahl erfasster gesetzlich geschützter Biotope und somit auch davon Betroffenen wurde diese Form zur Veröffentlichung gewählt.
Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.
Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden. Bei Fragen können sich Betroffene gern für den nördlichen Teil an Frau Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, ) wenden.
Hinweis: Die Aktualisierung erfasster gesetzlich geschützter Biotope auf Flurstücken im Gebiet des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“, liegt nicht in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde. Nachfragen zur Aktualität der erfassten gesetzlich geschützten Biotope sind an die Biosphärenreservatsverwaltung zu richten.
>> Biotopverzeichnis für das Gebiet der Gemeinde Rietschen, Stand 06.01.2021